Entscheid des Bezirksgerichts: Nur ein Zeitgewinn für das GZO
Das Gericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon um ein Jahr verlängert. Nun hängt alles davon ab, wie das für viele Gläubiger bislang nicht zustimmungsfähige Sanierungskonzept «weiterentwickelt» werden kann. Immerhin läuft bis dato der Prozess in den Aktionärsgemeinden für die Bewilligung der Eigenkapitalspritze glatt.
Das Bezirksgericht Hinwil hat am Montag dem Antrag der zwei Sachwalter des GZO Spital Wetzikon stattgegeben und die definitive Nachlassstundung bis 19. Juni 2026 verlängert. Gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kann diese Form der Nachlassstundung für maximal 24 Monate gewährt werden, d.h. für das GZO (Gesundheitszentrum Zürich Oberland) längstens bis zum 19. Dezember 2026.
Der Mitteilung der Sachwalter vom Dienstag ist auch zu entnehmen, dass das GZO «nach Beurteilung der Sachwalter und des Nachlassgerichts weiterhin über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb» verfügt und die während der Nachlassstundung eingegangenen Verbindlichkeiten aus dem laufenden Betrieb gedeckt werden können.
Gläubigerversammlungen im September und im Frühling 2026
Mit dem Entscheid hat das GZO mehr Zeit, das bisherige Sanierungskonzept – das bei den Gläubigern und insbesondere bei den Obligationären der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken aufgrund des darin vorgesehenen Forderungsverzichts von 65 bis 70 Prozent auf viel Widerstand stösst – weiterzuentwickeln bzw. (wie vom GZO schon früher in Aussicht gestellt) «nachzuschärfen» und auf dieser Grundlage zusammen mit den Sachwaltern einen mehrheitsfähigen Nachlassvertrag vorzulegen.
Die Sachwalter gehen davon aus, dass das Verfahren bis Mitte 2026 zu einem Abschluss gelangen kann. Nächste Fixpunkte sind eine ausserordentliche Gläubigerversammlung am 8. September 2025, an der die Sachwalter über den aktuellen Stand informieren wollen. Die ordentliche Gläubigerversammlung, an der über das kritische Traktandum Genehmigung des Nachlassvertrags abgestimmt wird, soll im Frühling 2026 stattfinden.
GZO: «Wir sind auf dem richtigen Weg»
Auch das GZO hat am Dienstag zum Entscheid aus Hinwil Stellung genommen. «Der Gerichtsentscheid untermauert, dass das GZO über einen gut funktionierenden Spitalbetrieb verfügt und wir mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung unseres Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg sind», kommentiert Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Im Communiqué wird erneut darauf hingewiesen, dass zurzeit Gespräche mit unterschiedlichen Gläubigern stattfinden, «bei welchen das GZO die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts bespricht».
Pfeiler des Sanierungskonzepts: 50 Millionen Franken frisches Eigenkapital
Formell noch bis am 4. Juli am Laufen ist das Übernahmeangebot der Evolva für die GZO-Aktien im Umfang von 5 Millionen Franken. Die von Clearway Capital Partners (einer Investmentgesellschaft, die schon seit einiger Zeit GZO-Obligationen hält) gesteuerte Gesellschaft (Clearway-Chef Gianluca Ferrari ist auch Evolva-Verwaltungspräsident) hatte Ende Mai den zwölf Aktionärsgemeinden überraschend eine Offerte unterbreitet. Die Gemeindeexekutiven hatten sie aber Anfang Juni unisono abgelehnt.
Ausserdem läuft derzeit die Abstimmung darüber, ob die Aktionärsgemeinden insgesamt 50 Millionen Franken neues Eigenkapital einschiessen wollen. Es handelt sich dabei um einen zentralen Pfeiler des Sanierungskonzepts.
Reigen von Gemeindeversammlungen mit Finale an der Urne
Nach Fischenthal (Anteil 1,28 Millionen Franken) hat diesen Monat auch die Gemeindeversammlung von Grüningen (1,635 Millionen) ja gesagt, heute Abend entscheiden die Seegräbner (0,675 Millionen). Die Versammlung in Dürnten (3,38 Millionen) hat den Entscheid vorbesprochen und empfiehlt die Vorlage zuhanden der Urnenabstimmung im November zur Annahme.
Bubikon (3,12 Millionen) hat an der Gemeindeversammlung zugestimmt, wird aber, weil das fakultative Referendum ergriffen wurde, ebenfalls an der Urne im November entscheiden. Bubikon ist insofern spannend, weil hier (wie auch in Rüti) die Gemeindeexekutiven ausscheren und ihren Bürgern nicht empfehlen, die Gelder zu sprechen.
Am 30. November entscheiden zudem auch Bauma, Bäretswil, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon an der Urne über den Kapitaleinschuss.